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   BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72   

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https://dejure.org/1973,2857
BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72 (https://dejure.org/1973,2857)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1973 - VII ZR 96/72 (https://dejure.org/1973,2857)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1973 - VII ZR 96/72 (https://dejure.org/1973,2857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Unternehmens zum Bau von Fertighäusern - Konkludente Kündigung eines Werkvertrages durch Rückforderung von Unterlagen für ein Bauvorhaben - Anforderungen an ein "kaufmännisches Bestätigungsschreiben" - Wirkungen des Schweigens auf ein kaufmännisches ...

Papierfundstellen

  • WM 1973, 1376
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches

    Auszug aus BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Grundsätze über die Wirkung des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann gelten, wenn der Bestätigende oder der Bestätigungsempfänger nicht Kaufmann ist, aber in erheblichem Umfang am Geschäftsleben teilnimmt und erwartet werden kann, daß die Beteiligten nach kaufmännischer Sitte verfahren (vgl. u. a. BGHZ 11, 1, 3; 40, 42; BGH NJW 1964, 1223; Senatsurteil vom 8. Oktober 1970 - VII ZR 12/70 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 438).

    Dieser auf der Übung des redlichen Geschäftsverkehrs beruhende Grundsatz kann allerdings dann keine Anwendung finden, wenn der Absender unredlich handelt oder wenn der Inhalt des Bestätigungsschreibens so weit von dem mündlich Vereinbarten abweicht, daß der Bestätigende verständigerweise mit einem Einverständnis des Empfängers keinesfalls rechnen kann (vgl. u.a. BGHZ 7, 187, 190; 11, 1, 4; 40, 42, 45).

  • BGH, 27.10.1953 - I ZR 111/53

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Grundsätze über die Wirkung des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann gelten, wenn der Bestätigende oder der Bestätigungsempfänger nicht Kaufmann ist, aber in erheblichem Umfang am Geschäftsleben teilnimmt und erwartet werden kann, daß die Beteiligten nach kaufmännischer Sitte verfahren (vgl. u. a. BGHZ 11, 1, 3; 40, 42; BGH NJW 1964, 1223; Senatsurteil vom 8. Oktober 1970 - VII ZR 12/70 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 438).

    Dieser auf der Übung des redlichen Geschäftsverkehrs beruhende Grundsatz kann allerdings dann keine Anwendung finden, wenn der Absender unredlich handelt oder wenn der Inhalt des Bestätigungsschreibens so weit von dem mündlich Vereinbarten abweicht, daß der Bestätigende verständigerweise mit einem Einverständnis des Empfängers keinesfalls rechnen kann (vgl. u.a. BGHZ 7, 187, 190; 11, 1, 4; 40, 42, 45).

  • BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 203/62

    Verzinsung von Bauforderungen.

    Auszug aus BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Grundsätze über die Wirkung des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann gelten, wenn der Bestätigende oder der Bestätigungsempfänger nicht Kaufmann ist, aber in erheblichem Umfang am Geschäftsleben teilnimmt und erwartet werden kann, daß die Beteiligten nach kaufmännischer Sitte verfahren (vgl. u. a. BGHZ 11, 1, 3; 40, 42; BGH NJW 1964, 1223; Senatsurteil vom 8. Oktober 1970 - VII ZR 12/70 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 438).
  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Stillschweigende Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72
    Dieser auf der Übung des redlichen Geschäftsverkehrs beruhende Grundsatz kann allerdings dann keine Anwendung finden, wenn der Absender unredlich handelt oder wenn der Inhalt des Bestätigungsschreibens so weit von dem mündlich Vereinbarten abweicht, daß der Bestätigende verständigerweise mit einem Einverständnis des Empfängers keinesfalls rechnen kann (vgl. u.a. BGHZ 7, 187, 190; 11, 1, 4; 40, 42, 45).
  • BGH, 08.10.1970 - VII ZR 12/70

    Ausreichende Bestimmung des Klageantrags - Teileinklagung eines einheitlichen

    Auszug aus BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Grundsätze über die Wirkung des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann gelten, wenn der Bestätigende oder der Bestätigungsempfänger nicht Kaufmann ist, aber in erheblichem Umfang am Geschäftsleben teilnimmt und erwartet werden kann, daß die Beteiligten nach kaufmännischer Sitte verfahren (vgl. u. a. BGHZ 11, 1, 3; 40, 42; BGH NJW 1964, 1223; Senatsurteil vom 8. Oktober 1970 - VII ZR 12/70 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 438).
  • BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68

    Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 11.10.1973 - VII ZR 96/72
    Diese Schreiben entsprechen nach Form, Inhalt und Zweck den Voraussetzungen kaufmännischer Bestätigungsschreiben: denn sie sollten die mündlich getroffenen Vereinbarungen klarstellen und verbindlich festlegen (BGHZ 54, 236, 239 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - 24 U 144/06

    Vorliegen eines unternehmensbezogenen Mietvertrags

    Der Kläger geht zutreffend davon aus, dass ein Architekt grundsätzlich tauglicher Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein kann (BGH WM 1973, 1376; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 501; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 147 Rn. 9).

    Da er die Grundsätze anwendet, muss aber im Gegenzug auch davon ausgegangen werden, dass er tauglicher Absender eines solchen Schreibens ist; denn auch ein solcher nimmt ähnlich wie ein Kaufmann am Rechtsverkehr teil und kann erwarten, dass ihm gegenüber nach kaufmännischer Sitte verfahren wird (BGHZ 40, 44; BGH WM 1973, 1376; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 147 Rn. 10).

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2004 - 4 U 729/03

    Werklohnanspruch für Fußbodenbelagsarbeiten: Inhaltliche Anforderungen an ein

    b) Auch unterliegt der Adressat des Schreibens dem persönlichen Anwendungsbereich der Rechtsgrundsätze zum Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Nach richtiger Auffassung kann ein Architekt möglicher Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein (Palandt/Heinrichs, aaO., § 148 Rdnr. 18; BGH, Urt. v. 11.10.1973 - VII ZR 96/72, WM 1973, 1376; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 501).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2009 - 4 U 137/08

    Gewährleistungsausschluss für Baubetreuungsleistungen: Anwendung der Grundsätze

    Für Architekten hat bereits der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese in den persönlichen Anwendungsbereich der Grundsätze über ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben fallen (BGH WM 1973, 1376; so auch OLG Koblenz NJW-RR 2007, 813).
  • BGH, 03.10.1974 - VII ZR 93/72

    Anwendung der Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf den

    Die genannten Grundsätze gelten nicht nur unter Kaufleuten, sondern auch im geschäftlichen Verkehr unter Personen, die in erheblichem Umfang am Geschäftsleben teilnehmen und von denen erwartet werden kann, daß sie nach kaufmännischer Sitte verfahren (BGHZ 40, 42, 44), z.B. auch gegen einen Architekten (Urteil des Senats vom 11. Oktober 1973 - VII ZR 96/72 = WM 1973, 1376).
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